Abgas-Untersuchung

Die Abgasuntersuchung ist bei allen Kraftfahrzeugen (Ausnahme Oldtimer) sowie bei Motorrädern mit Erstzulassung ab 1989 Teil der Hauptuntersuchung.

Nicht zur AU müssen folgende Fahrzeuge:

  • Fahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System).
  • Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern.
  • Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Fahrzeuge mit Ottomotor und einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 400 kg.
  • Fahrzeuge mit Ottomotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotor, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h.
  • 4-rädrige Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich EG-Richtlinie 2002/24/EG für 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge fallen.
  • Stapler.
  • Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen entsprechen.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (länderspezifische Festlegungen sind zu beachten).
  • Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen.

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